Abfindung nach Kündigung: Wie viel steht mir zu – und wie lässt sich mehr herausholen?
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellen sich nach einer Kündigung die Frage, ob ihnen eine Abfindung zusteht und wie hoch diese ausfallen kann.
Wichtig ist zunächst: Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht in den meisten Fällen nicht automatisch. Welche Rechte Arbeitnehmer nach einer Kündigung haben und welche Fristen zu beachten sind, erläutere ich ausführlich in meinem Beitrag „Kündigung – was nun?“.
Dennoch werden Abfindungen in der Praxis häufig gezahlt – insbesondere im Zusammenhang mit Kündigungen oder einvernehmlichen Lösungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Wann besteht ein Anspruch auf eine Abfindung?
Ein Anspruch auf eine Abfindung kann sich insbesondere ergeben aus:
- einem Sozialplan
- einem Tarifvertrag
- eine betriebsbedingte Kündigung vorliegt
- einer individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien
In der Praxis wird die Abfindung jedoch häufig frei verhandelt.
Abfindung berechnen: Die wichtigste Faustformel
Zur Orientierung wird häufig folgende Berechnung herangezogen:
Abfindung = 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre
Diese Formel ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient lediglich als grober Anhaltspunkt.
Wovon hängt die Höhe der Abfindung ab?
Die tatsächliche Höhe einer Abfindung hängt immer vom Einzelfall ab. Besonders relevant sind:
- die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage
- die Dauer der Betriebszugehörigkeit
- die Höhe des Bruttogehalts
- die Verhandlungsposition der Parteien
Je größer das Risiko für den Arbeitgeber, einen Prozess zu verlieren, desto eher ist er bereit, eine höhere Abfindung zu zahlen.
Praxisbeispiel: Wie sich eine Abfindung deutlich verbessern lässt
Dass Abfindungen häufig verhandelbar sind, zeigt auch ein aktueller Fall aus meiner Beratungspraxis.
Ein Arbeitnehmer erhielt einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindungsregelung. Nach rechtlicher Prüfung und anschließenden Verhandlungen konnte die Abfindung um rund 30 % erhöht werden. Zusätzlich wurde unter anderem der volle Bonus für das laufende Jahr sowie eine Freistellung bis zum Ende der Kündigungsfrist vereinbart.
Den vollständigen Fall finden Sie im Beitrag „Aufhebungsvertrag – Praxisbeispiel aus der arbeitsrechtlichen Beratung“.
Der Fall verdeutlicht, dass die zunächst angebotene Abfindung häufig nicht das letzte Wort ist.
Warum sich Verhandlungen häufig lohnen
Auch ohne gesetzlichen Anspruch entstehen Abfindungen häufig im Rahmen von Verhandlungen.
Dies gilt insbesondere, wenn:
- die Kündigung rechtlich angreifbar ist
- der Arbeitgeber eine schnelle Lösung anstrebt
- ein gerichtliches Verfahren vermieden werden soll
In solchen Situationen bestehen oft gute Chancen, eine bessere Einigung zu erzielen.
Fazit: Abfindung ist Verhandlungssache
Ein automatischer Anspruch auf eine Abfindung besteht nur selten. In vielen Fällen hängt die tatsächliche Höhe maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls und der Verhandlung ab.
Arbeitnehmer sollten daher frühzeitig prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen und wie sich die eigene Verhandlungsposition verbessern lässt.
Die Höhe einer Abfindung steht in vielen Fällen nicht von vornherein fest. Entscheidend ist, wie die eigene Position rechtlich bewertet und in Verhandlungen eingebracht wird.
Eine frühzeitige anwaltliche Einschätzung kann helfen, eine deutlich höhere Abfindung zu erzielen. Kontaktieren Sie mich gerne.