Strafrecht

"Reden ist Silber,  Schweigen ist Gold." 


Dies gilt umso mehr vor der Polizeibehörde und Justiz. Lassen Sie sich erst zu den Tatvorwürfen ein, nachdem ein Rechtsanwalt Akteneinsicht hatte. 

Wer mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert wird, befindet sich häufig in einer belastenden Situation. Bereits eine Vorladung durch die Polizei oder ein Schreiben der Staatsanwaltschaft kann erhebliche Unsicherheit auslösen. 

Als Strafverteidiger in Berlin stehe ich Ihnen in allen Phasen des Strafverfahrens zur Seite – von der ersten Beschuldigtenvernehmung bis zur Hauptverhandlung. In Haftsachen vertrete ich Sie umgehend und setze mich konsequent für Ihre Freilassung ein. Als Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger übernehme ich Ihr Mandat in folgenden Bereichen des Strafrechts:

  • Betäubungsmittelstrafrecht 
  • Jugendstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • allgemeines Strafrecht


 

Beratung durch einen Strafverteidiger in Berlin 

Wenn gegen Sie ein strafrechtlicher Vorwurf erhoben wird, sollte frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden. Eine rechtzeitige Verteidigung kann entscheidend für den Ausgang eines Strafverfahrens sein. 

Gerne berate ich Sie persönlich zu Ihrem Fall.