Aufhebungsvertrag prüfen lassen – warum Arbeitnehmer häufig bessere Konditionen verhandeln können


Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden möchten, wird häufig ein Aufhebungsvertrag angeboten. Für viele Arbeitnehmer wirkt ein solches Angebot zunächst attraktiv – insbesondere wenn eine Abfindung in Aussicht gestellt wird. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die zunächst angebotenen Konditionen nicht immer optimal für den Arbeitnehmer sind. Häufig lassen sich einzelne Punkte noch verhandeln und deutlich verbessern. 

Aufhebungsvertrag oder Kündigung – was ist der Unterschied? 

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Unterschied dazu handelt es sich bei einer Kündigung um eine einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Partei. Für Arbeitnehmer kann es im Einzelfall sinnvoll sein, einen angebotenen Aufhebungsvertrag nicht vorschnell zu unterschreiben, sondern zunächst abzuwarten, ob der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht. Welche Rechte Arbeitnehmer nach einer Kündigung haben und welche Fristen zu beachten sind, erläutere ich ausführlich in meinem Beitrag Kündigung – was nun?

 

Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten – was Arbeitnehmer beachten sollten 

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Anders als bei einer Kündigung gilt dabei:

  • Nach der Unterzeichnung kann der Vertrag in der Regel nicht mehr widerrufen werden
  • Arbeitnehmer verzichten häufig auf Kündigungsschutz
  • einzelne Regelungen können sich auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirken


Deshalb sollte ein Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift sorgfältig geprüft werden. 

 

Welche Punkte in einem Aufhebungsvertrag besonders wichtig sind 

In der arbeitsrechtlichen Praxis betreffen Verhandlungen über Aufhebungsverträge häufig folgende Themen: 

  • Abfindung 

Die Höhe der Abfindung ist meist der zentrale Punkt eines Aufhebungsvertrags. Häufig orientieren sich Arbeitgeber an bestimmten Faustformeln, allerdings kann die tatsächliche Verhandlungsspanne im Einzelfall deutlich größer sein. 

  • Bonus und variable Vergütung 

Bei vielen Arbeitsverhältnissen stellt sich die Frage, ob Bonuszahlungen oder Provisionen für das laufende Jahr noch vollständig gezahlt werden. 

  • Freistellung während der Kündigungsfrist 

Arbeitnehmer möchten häufig bis zum Ende der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt werden, um sich auf eine neue berufliche Perspektive konzentrieren zu können. 

  • Arbeitszeugnis und offene Ansprüche 

Auch Regelungen zu Resturlaub, Überstunden und zum Arbeitszeugnis sollten im Aufhebungsvertrag eindeutig geregelt sein. 

 

Praxisbeispiel aus der arbeitsrechtlichen Beratung 

Ein Arbeitnehmer wandte sich an mich, nachdem ihm sein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zur Unterzeichnung vorgelegt hatte. 

Nach Prüfung des Vertrags und anschließenden Verhandlungen mit dem Arbeitgeber konnten mehrere Punkte verbessert werden: 

  • Erhöhung der angebotenen Abfindung um etwa 30 Prozent
  • Zahlung des vollständigen Bonus für das laufende Geschäftsjahr
  • Freistellung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bei fortlaufender Vergütung


Der Fall zeigt, dass sich eine rechtliche Prüfung eines Aufhebungsvertrags in vielen Fällen lohnen kann. 

Wann Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag prüfen lassen sollten 

Eine rechtliche Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn: 

  • eine Abfindung angeboten wird
  • Bonus- oder Provisionsansprüche bestehen
  • eine kurze Entscheidungsfrist gesetzt wurde
  • eine längere Betriebszugehörigkeit vorliegt

 

Fazit: Aufhebungsvertrag nicht vorschnell unterschreiben 

Ein Aufhebungsvertrag kann für beide Seiten eine sinnvolle Lösung sein. Arbeitnehmer sollten jedoch bedenken, dass die zunächst angebotenen Konditionen nicht zwingend endgültig sind. 

Eine rechtliche Prüfung kann helfen zu klären, ob sich Abfindung, Bonusregelungen oder Freistellung noch verbessern lassen.