Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
Kündigung
Sie haben eine Kündigung erhalten? Grundsätzlich haben Sie drei Wochen Zeit um eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben. Danach gilt die Kündigung als wirksam - selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig war. Verlieren Sie deshalb keine Zeit und lassen Sie Ihre Kündigung von einem Rechtsanwalt prüfen.
Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen einen Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvertrag vorgelegt? Handeln Sie nicht voreilig! Lassen Sie sich mit der Unterschrift Zeit und kontaktieren Sie einen Anwalt, denn durch die Unterzeichnung eines solchen Vertrages können Ihnen unter Umständen sozialversicherungsrechtliche Nachteile entstehen. Aufgrund der sprachlichen sowie inhaltlichen Komplexität als auch den weitreichenden Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist die Einholung eines anwaltlichen Rates unverzichtbar.
Abmahnung
Eine Abmahnung kann der erste Schritt zur Kündigung sein. Der Arbeitgeber rügt ein Fehlverhalten und warnt vor Konsequenzen bis hin zur Kündigung im Wiederholungsfall. Da sie Grundlage für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung sein kann, sollte ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Ich unterstütze Sie bei Widerspruch oder Gegendarstellung und schütze Ihre Rechte.
Prüfung Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag legt die Grundlage für das berufliches Verhältnis zwischen Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern und sollte daher sorgfältig geprüft werden. Ich überprüfen Ihren Vertrag aus Arbeitnehmersicht auf unklare Klauseln, nachteilige Regelungen oder unwirksame Vereinbarungen – etwa zu Vergütung, Überstunden, Kündigungsfristen oder Wettbewerbsverboten. So kann sichergestellt werden, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie mit einem guten Gefühl in das neue Arbeitsverhältnis starten können.