Kündigung erhalten – was tun? Rechte, Fristen & Tipps für Arbeitnehmer 

 

Der Erhalt einer Kündigung ist für viele Arbeitnehmer ein einschneidendes Ereignis. Neben der persönlichen Belastung stellen sich häufig zahlreiche rechtliche Fragen: Ist die Kündigung überhaupt wirksam? Welche Fristen müssen beachtet werden? Und bestehen Möglichkeiten, gegen die Kündigung vorzugehen?

Im deutschen Arbeitsrecht gelten klare Regeln für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Arbeitnehmer sollten daher nach Erhalt einer Kündigung zunächst Ruhe bewahren und die rechtliche Situation sorgfältig prüfen.

Der folgende Beitrag erläutert die wichtigsten Punkte, die Arbeitnehmer nach einer Kündigung beachten sollten.

1. Zugang der Kündigung – warum der Zeitpunkt entscheidend ist

Zunächst sollte geprüft werden, wann die Kündigung zugegangen ist. Der Zugang ist rechtlich bedeutsam, weil hiervon wichtige Fristen abhängen.

Eine Kündigung gilt grundsätzlich als zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Arbeitnehmers gelangt, dass dieser unter normalen Umständen Kenntnis von ihr nehmen kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Kündigungsschreiben in den Briefkasten eingeworfen wird.

Der Zeitpunkt des Zugangs bestimmt insbesondere den Beginn der Frist für eine Kündigungsschutzklage.

2. Welche Frist gilt für eine Kündigungsschutzklage? 

Arbeitnehmer, die sich gegen eine Kündigung wehren möchten, müssen eine wichtige Frist beachten.
Nach § 4 KSchG muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden.

Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam, selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig gewesen wäre.

Aus diesem Grund ist es wichtig, frühzeitig zu prüfen, ob eine rechtliche Überprüfung der Kündigung sinnvoll ist.

3. Form der Kündigung im Arbeitsrecht

Eine Kündigung muss bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Besonders wichtig ist dabei die Schriftform. Nach § 623 BGB muss eine Kündigung schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder über Messenger-Dienste ist daher grundsätzlich unwirksam.

Darüber hinaus muss das Kündigungsschreiben eigenhändig unterschrieben sein. Fehlt eine Unterschrift oder liegt lediglich eine Kopie vor, kann dies zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.

4. Wann greift das Kündigungsschutzgesetz? 

Ob eine Kündigung rechtlich überprüft werden kann, hängt häufig davon ab, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Dieses gilt grundsätzlich, wenn

  • das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat und
  • der Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt.

Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, muss eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein.
Das Gesetz unterscheidet dabei insbesondere zwischen drei Kündigungsarten:


Betriebsbedingte Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, etwa aufgrund von Umstrukturierungen oder Auftragsrückgang.


Verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt in Betracht, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten erheblich verletzt hat.


Personenbedingte Kündigung

Eine personenbedingte Kündigung kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen. Ob diese Voraussetzungen tatsächlich vorliegen, hängt stets vom konkreten Einzelfall ab.

5. Habe ich Anspruch auf eine Abfindung? 

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass ihnen bei einer Kündigung automatisch eine Abfindung zusteht. Ein gesetzlicher Anspruch besteht jedoch nur in bestimmten Fällen, etwa wenn eine entsprechende Regelung

  • im Arbeitsvertrag
  • in einem Tarifvertrag
  • oder in einem Sozialplan


enthalten ist.

In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens oder durch Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Weitere Informationen zum Thema Abfindung finden Sie in meinem Beitrag "Abfindung nach Kündigung: Wie viel steht mir zu – und wie lässt sich mehr herausholen?".



6. Wie sollte ich mich nach einer Kündigung verhalten? 

Nach Erhalt einer Kündigung empfiehlt es sich, einige grundlegende Schritte zu beachten:

  • den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung festhalten
  • die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage beachten
  • sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden
  • keine Vereinbarungen vorschnell unterschreiben
  • die Kündigung rechtlich prüfen lassen


Gerade bei Angeboten wie Aufhebungsverträgen oder Abgeltungsvereinbarungen ist eine sorgfältige Prüfung wichtig.

7. Fazit: Kündigung erhalten – rechtliche Möglichkeiten prüfen

Der Erhalt einer Kündigung bedeutet nicht automatisch, dass diese auch rechtlich wirksam ist. Das deutsche Arbeitsrecht sieht verschiedene Schutzmechanismen für Arbeitnehmer vor. Insbesondere die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage spielt eine entscheidende Rolle.

Arbeitnehmer sollten daher frühzeitig prüfen lassen, ob die Kündigung rechtlich angreifbar ist und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen. Kontaktieren Sie mich gerne und ich prüfe Ihre Kündigung auf etwaige Fehler.