Hausdurchsuchung – was tun? Rechte und Verhalten im Ernstfall

Eine Hausdurchsuchung erfolgt für Betroffene meist völlig unerwartet. Häufig stehen Ermittlungsbeamte früh morgens vor der Tür und verlangen Zutritt zur Wohnung.

In dieser Situation ist es entscheidend, ruhig zu bleiben und die eigenen Rechte zu kennen.


Hausdurchsuchung: Darf die Polizei einfach in die Wohnung?

Die rechtliche Grundlage für Hausdurchsuchungen findet sich in den §§ 102, 103 der Strafprozessordnung.

Grundsätzlich gilt:

  •  Es muss ein konkreter Tatverdacht bestehen 
  •  Die Durchsuchung muss dem Auffinden von Beweismitteln dienen 
  •  In der Regel ist ein richterlicher Beschluss erforderlich (§ 105 StPO)

Nur bei Gefahr im Verzug kann ausnahmsweise ohne richterliche Anordnung gehandelt werden.


Verhalten bei einer Hausdurchsuchung

Das richtige Verhalten kann entscheidend sein. Betroffene sollten insbesondere:

  • ruhig bleiben und kooperativ auftreten
  •  sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen (§ 106 StPO)
  •  keine Aussagen zur Sache machen und von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen (§ 136 StPO)
  • stimmen Sie der Durchsuchung nicht zu
  •  frühzeitig einen Rechtsanwalt kontaktieren


Wichtig: Widerstand gegen die Maßnahme kann strafbar sein.


Welche Rechte habe ich bei einer Hausdurchsuchung?

Auch während der Durchsuchung bestehen wichtige Rechte:

  •  Anwesenheit bei der Durchsuchung (§ 106 StPO) 
  •  Aushändigung eines Durchsuchungsprotokolls (§ 107 StPO)
  •  Recht, einen Verteidiger hinzuzuziehen 


Was darf die Polizei mitnehmen?

Nach §§ 94 ff. StPO dürfen Gegenstände sichergestellt oder beschlagnahmt werden, wenn sie als Beweismittel in Betracht kommen.

Dazu zählen insbesondere:

  •  Mobiltelefone und Computer 
  •  Unterlagen 
  •  Datenträger 


Die Rechtmäßigkeit kann im Nachhinein überprüft werden, etwa über gerichtliche Entscheidungen nach § 98 StPO oder die Beschwerde nach § 304 StPO.

Im Rahmen einer Hausdurchsuchung können auch sogenannte Zufallsfunde eine Rolle spielen. Dabei handelt es sich um Gegenstände oder Beweismittel, die nicht im ursprünglichen Durchsuchungsbeschluss genannt sind, aber im Zuge der Durchsuchung entdeckt werden. 

Solche Zufallsfunde dürfen grundsätzlich ebenfalls sichergestellt oder beschlagnahmt werden, wenn sie einen Verdacht auf eine andere Straftat begründen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 108 Abs. 1 der Strafprozessordnung. 

Voraussetzung ist jedoch, dass die ursprüngliche Durchsuchung rechtmäßig war und sich der Fund im Rahmen der zulässigen Durchsuchung ergibt. 


Nach der Hausdurchsuchung: Wie geht es weiter?

Nach der Durchsuchung wird das Ermittlungsverfahren fortgeführt. Spätestens jetzt sollte eine rechtliche Prüfung erfolgen.

Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie in meinem Beitrag zum Ermittlungsverfahren.


Fazit: Ruhe bewahren und Rechte kennen

Eine Hausdurchsuchung ist eine Ausnahmesituation. Wer seine Rechte kennt und besonnen reagiert, kann Fehler vermeiden.


Hausdurchsuchung rechtlich prüfen lassen

Wenn bei Ihnen eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde, sollte die Maßnahme rechtlich überprüft werden. Häufig bestehen Ansatzpunkte, um gegen einzelne Maßnahmen vorzugehen.

Lassen Sie Ihre Situation frühzeitig rechtlich einschätzen und kontaktieren Sie mich gerne.